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RubrikJugendfeuerwehr zurück
Themawar: Bawü: Eintrittsalter auf 16 senken9 Beiträge
AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg365992
Datum17.10.2006 11:06      MSG-Nr: [ 365992 ]5734 x gelesen

Geschrieben von Manfred Kurz2. infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche seiner körperlichen und geistigen Kräfte zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig ist oder
3. nach § 10 Abs. 2 ungeeignet zum Dienst in der Gemeindefeuerwehr wird.


Interesant wäre zu wissen, wie das geprüft / kontrolliert wird, wer beurteilt das?

Der Wehrleiter, der Ausschuß, der FA (SB), ein Arzt?

Wenn der Arzt dies macht, wer schickt den FA (SB) dort hin ???


Mit Grüßen

Michael


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Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge.
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