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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | führerschein für die fftw | 61 Beiträge | ||
Autor | Burk8har8d B8., Nienhagen / Nds | 365977 | ||
Datum | 17.10.2006 10:24 MSG-Nr: [ 365977 ] | 18861 x gelesen | ||
Hallo Sascha, wie Stefan schon bemerkt hat vergleichst du Äpfel mit Birnen. Denn die Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2003 sagt am Ende aus wer nicht darunter fällt. Hier nach zulesen: Wer fällt nicht unter die neue EU-Richtlinie? Fahrer von Fahrzeugen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit unter 45 km/h Fahrzeugen des Katastrophenschutzes, der Feuerwehr, der Polizei... Fahrzeugen zur Reparatur, zur Forschung und technischen Entwicklung Rettungsfahrzeugen Fahrschulfahrzeugen Fahrzeugen, die privat genutzt werden MkG Burkhard Fahrzeugen zur Beförderung von Gütern zur Berufsausübung, wenn es sich nicht um die Hauptbeschäftigung des Fahrers handelt | ||||
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