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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
Themaführerschein für die fftw61 Beiträge
AutorBurk8har8d B8., Nienhagen / Nds365977
Datum17.10.2006 10:24      MSG-Nr: [ 365977 ]18861 x gelesen

Hallo Sascha,

wie Stefan schon bemerkt hat vergleichst du Äpfel mit Birnen.

Denn die Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2003 sagt am Ende aus wer nicht darunter fällt. Hier nach zulesen:

Wer fällt nicht unter die neue EU-Richtlinie?
Fahrer von

Fahrzeugen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit unter 45 km/h
Fahrzeugen des Katastrophenschutzes, der Feuerwehr, der Polizei...
Fahrzeugen zur Reparatur, zur Forschung und technischen Entwicklung
Rettungsfahrzeugen
Fahrschulfahrzeugen
Fahrzeugen, die privat genutzt werden

MkG
Burkhard
Fahrzeugen zur Beförderung von Gütern zur Berufsausübung, wenn es sich nicht um die Hauptbeschäftigung des Fahrers handelt



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