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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | kennzeichung feuerwehrschläuche | 19 Beiträge | ||
Autor | Bern8d S8., Röttenbach / Franken (nicht Bayern) | 365739 | ||
Datum | 16.10.2006 09:31 MSG-Nr: [ 365739 ] | 8732 x gelesen | ||
Hi, Geschrieben von werner neudecker Ne, das war die alte Regelung nach der Geräteprüfordnung, die neue Erleichterung ist bei vielen noch nicht durchgedrungen. Ich war im Februar 2006 auf Gerätewart-Lehrgang und hab es auch noch so gelernt: Geschrieben von Martin Müller jeder schlauch muss nachweislich einmal im jahr mit 12 bar druck geprüft werden und es ist ein nachweis darüber zu führen. Verwunderte Grüße, Bernd Aus aktuellen Anlass: Die von mir geschriebenen Posting sind meine freie Meinung. Es ist unfair, hinter meinen Rücken über meine Meinung zu lästern! Ein Gespräch mit mir könnte auch Probleme lösen..... | ||||
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