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RubrikFeuerwehrtechnik zurück
Themakennzeichung feuerwehrschläuche19 Beiträge
AutorBern8d S8., Röttenbach / Franken (nicht Bayern)365739
Datum16.10.2006 09:31      MSG-Nr: [ 365739 ]8732 x gelesen

Hi,
Geschrieben von werner neudecker
Ne, das war die alte Regelung nach der Geräteprüfordnung, die neue Erleichterung ist bei vielen noch nicht durchgedrungen.
Ich war im Februar 2006 auf Gerätewart-Lehrgang und hab es auch noch so gelernt:

Geschrieben von Martin Müller
jeder schlauch muss nachweislich einmal im jahr mit 12 bar druck geprüft werden und es ist ein nachweis darüber zu führen.

Verwunderte Grüße,
Bernd


Aus aktuellen Anlass: Die von mir geschriebenen Posting sind meine freie Meinung. Es ist unfair, hinter meinen Rücken über meine Meinung zu lästern! Ein Gespräch mit mir könnte auch Probleme lösen.....

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