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Jugendfeuerwehr
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ThemaAufsichtspflicht für Aktive unter 18?9 Beiträge
AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg365629
Datum15.10.2006 18:37      MSG-Nr: [ 365629 ]6040 x gelesen

Geschrieben von Marc DickeyÄhmm.. wo hab ich was von der JF geschrieben?

Hast recht, war auf die Wehr bezogen, aber dennoch gild das von mir geschriebene für den Rest

Geschrieben von Marc DickeyNö, wirf doch einfach mal einen Blick in das Jugendschutzgesetz.

Habe jetzt mal schnell geschaut und Du scheinst wohl recht zu haben, dass Liegt im ermessen der Erziehungsberechtigten und nur der Aufenthalt in Gaststätten udgl. ist ab bestimmten Zeiten verboten.
Ich dachte ich hätte das mal gelesen oder in einem Seminar gehört, war aber dann vielleicht eine empfehlung oder so etwas in der Art .....

Aber dennoch müsstest Du demnach zu erst feststellen, dass es den EZB recht ist, wenn ein U18er nachts um zwei zum Einsatz geht. die Meinung Montags kann eine andere sein als Samstags ......


Mit Grüßen

Michael


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Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge.
Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker

Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann.
Oscar Wilde, irischer Dichter

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