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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Aufsichtspflicht für Aktive unter 18? | 9 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg | 365611 | ||
Datum | 15.10.2006 18:01 MSG-Nr: [ 365611 ] | 6210 x gelesen | ||
Geschrieben von Marc Dickey Dieses wurde vermutlich bereits bei dem Aufnahmegesuch in die Wehr gegeben. Ohne Unterschrift der Personensorgeberechtigten dürfte da nichts machbar sein. Die Aufnahme in die JFW hat aber andere schwerpunkte als die Aufnahme in die aktive Wehr. Wenn Du Sicherstellst, dass die Erziehungsber. über die Gefahren für Leib und Leben unterrichtet sind und wissen was passieren kann, dann OK ...... Geschrieben von Marc Dickey Jein, man muß die Aufsicht geeignet sicherstellen. Wie das im Einzellfall zu regeln ist, steht auf einem anderen Blatt. Jeep, ist so, aber die Frage des danach musst Du dir davor stellen, was ich sagen will, es muss im Vorfeld geregelt sein wie Du das machst, oder wer das macht und nicht erst dann wenn etwas passiert ist und Eltern, Polizei oder Stattsanwaltschaft den Verantwortlichen suchen ..... Geschrieben von Marc Dickey Es gibt kein Gesetz welches vorschreibt wann Jugendliche zu Hause zu sein haben - es gibt jedoch Regelungen wann diese Gaststätten verlassen haben müssen... Diese Regel bestimmt auch den Aufenthalt in der Öffentlichkeit, also auf der Strasse, öffentlichen Gebäuden, Plätzen und Veranstalltungen. Wo das jetzt im einzelnen steht weiss ich im Moment nicht, werde es aber auch jetzt nicht suchen ;-)) Wenn Du einen Jugendlichen (<18) in die JFW auf nimmst, brauchst Du das Einverständnis jedes Erziehungsbererechtigten (EZB). Wenn Du mit diesem Zelten gehen willst brauchst Du für jedes mal wieder eine solche Einverständ. der EZB Wenn Du mit diesem Schwimmen/Schlittschuhfahren/Radtour, pi pa po gehst, brauchst Du für jedes mal ein neues Einverständnis. Also für jede Tätigkeit, die über das Übliche hinaus geht, brauchst Du das Einverständnis der EZB, denn es könnte ja sein dass die EZB (oder einer dieser) es in Zukunft nicht mehr will. Wie machst Du das eigentlich für Einsätze? Regelmäßig eine Erlabnis der EZB ein fordern?? Was machst Du, wenn der U18er mit in den Einsatz geht, obwohl er es zuvor (trotz zurückliegender Erlaubnis) von seinen/ oder einem EZB verboten bekommen hat??? Es sind so viele fragen, die zu Beantworten sind, und so eine große Verantwortung die man zu tragen hat, Leute lasst es .... Mit Grüßen Michael Alles meine private und persönliche Meinung Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge. Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann. Oscar Wilde, irischer Dichter | ||||
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