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Hilfsorganisation
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
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RubrikJugendfeuerwehr zurück
ThemaAufsichtspflicht für Aktive unter 18?9 Beiträge
AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen365608
Datum15.10.2006 17:55      MSG-Nr: [ 365608 ]6170 x gelesen

Geschrieben von Michael Hilbertmeine Meinung dazu habe ich darin schon klar mitgeteilt "keine Jugendlichen in Einsätze mitnehmen".
Eine Heranführung in die aktive Abteilung durch Übungen (wenn diese in einer angemessenen Uhrzeit stattfinden) steht nichts im Wege.


Volle Zustimmung.
Ich habe früher (nach rechtlicher Prüfung durch die HiOrg und mit schriftlicher Einverständniserklärung der Eltern) auch Minderjährige als Helfer auf dem RTW mitgenommen.

Ich mache das jetzt nicht mehr:
1) Es gibt Patienten, da muss ich auch nach 20 Jahren RD noch schlucken. Was passiert wenn die Jugentlichen das nicht verarbeiten können.
2) Ich kann eine Aufsicht nicht sicherstellen

Auch wenn die Belastungen im RD i.d.R. höher sind als bei einer FW, glaube ich dass es sich so auch bei der FW verhält.
Auch wenn hier in Niedersachsen der Einsatzdeinst in der FW ab 16 möglich ist, gibt es hier in der Samtgemeinde ein Mindestalter von 18 jahren.

Gruß
Ingo



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