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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Aufsichtspflicht für Aktive unter 18? | 9 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg | 365601 | ||
Datum | 15.10.2006 17:26 MSG-Nr: [ 365601 ] | 6214 x gelesen | ||
Geschrieben von Heinrich Brinkmann Wie wird des mit dem Jugendschutz geregelt, wenn Jugendliche Nachts oder am Wochenende an Einsätzen teilnehmen Normalerweise bräuchtest Du die schriftliche Einverständnis beider Erziehungsberechtigten, außerdem müsstest Du auch sicherstellen, dass diese über die möglichen Gefahren in Kenntnis gesetzt sind. Weiter müsstest Du dann bei allen Arten von Einsätzen und Übungen (die u.U. mal Später abends statt finden) sicherstellen, dass eine Aufsichtsperson zur Verfügung steht. Wie die Sache aussieht in der Nacht ist so eine Frage, Jugendliche unter 18, müssen zu bestimmten Zeiten zu hause sein, bzw. dürfen nur in Begleitung von Personen die die Aufsichtspflich inne haben auf der Straße sein, wie das dann für den Weg zum und vom Feuerwehrhaus aussieht? Du kanst den U18er ja im Einsatz abholen lassen ....... Wenn Du dann noch sicherstellen kannst, das Du den Jugendlichen zu keiner Zeit bewusst in Gefahr bringst (ich weiss nicht wie man das an einer ES sicherstellen will) kannst Du ihn ja mit nehmen ... In den letzten Wochen gab es mehrere Threads zu diesem Thema, meine Meinung dazu habe ich darin schon klar mitgeteilt "keine Jugendlichen in Einsätze mitnehmen". Eine Heranführung in die aktive Abteilung durch Übungen (wenn diese in einer angemessenen Uhrzeit stattfinden) steht nichts im Wege. Mit Grüßen Michael Alles meine private und persönliche Meinung Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge. Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann. Oscar Wilde, irischer Dichter | ||||
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