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Feuerwehrdienstvorschrift
Innenminister
RubrikAtemschutz zurück
ThemaBelastungsübung abgebrochen bzw. nicht bestanden34 Beiträge
AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz365534
Datum15.10.2006 13:37      MSG-Nr: [ 365534 ]17061 x gelesen

Tach Jan,

in der aktuellen FwDV 7, Stand August 2004, steht ganz klar:
Wer die erforderlichen Übungen nicht innerhalb von zwölf Monaten ableistet, darf grundsätzlich
bis zum Absolvieren der vorgeschriebenen Übungen nicht mehr die Funktion eines
Atemschutzgeräteträgers wahrnehmen.

Hier steht nichts von Karenzzeit. Das mit den 2 Monaten steht im Schreiben des IM von 2003.


MfG
Daniel

Oben geschriebene Zeilen stellen meine Meinung dar, nicht die Meinung der Wehr, der ich angehöre.

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