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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Belastungsübung abgebrochen bzw. nicht bestanden | 34 Beiträge | ||
Autor | Sven8 R.8, Brakel / NRW | 365505 | ||
Datum | 15.10.2006 10:13 MSG-Nr: [ 365505 ] | 17372 x gelesen | ||
FwDV 7, Anlage 4, Abschnitt 3 3 Fortbildung von Atemschutzgeräteträgern Ziel der jährlichen Fortbildung ist es, die Befähigung zum Einsatz unter Atemschutz zu erhalten und die körperliche Belastbarkeit zu überprüfen. Im Rahmen der jährlichen Fortbildung müssen neben der theoretischen Unterweisung mindestens zwei Übungen innerhalb von zwölf Monaten durchgeführt werden. Bei der Belastungsübung muss die nach Abschnitt 2.1.2.2 geforderte Gesamtarbeit erbracht werden. Wird das Ausbildungsziel auch bei einer Wiederholung nicht erreicht, muss der Atemschutzgeräteträger eine arbeitsmedizinische Untersuchung durchführen lassen...." Also da steht nach dem 2ten Versuch und nichts anderes wenns eine Beifügung wäre könnte mans gleich weglassen. Was ist mit anderen Gründen aus denen eine Belastungsübung abgebrochen wurde ist das dann zwangsläufig auch eine schwere Erkrankung? Man könnte ja auch eine Belastungsübung abbrechen müssen weil man sich im Käfig den Fuss verdreht was dann? Deiner Argumentation nach muss auch dieser AGT sofort zur G 26! Oder anderer Fall ein Einsatz während eines Streckendurchgangs (kam hier auch schon vor) Wie siehst dann aus auch ein Grund für eine G 26? Bitte keine Diskussionen das kann dann ja eine andere Einheit durchführen, darum gehts nicht. Fakt war das vorsorglich aufgrund einer unklaren Meldung die Belastungsübung abgebrochen wurde. | ||||
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