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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Belastungsübung abgebrochen bzw. nicht bestanden | 34 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 365484 | ||
Datum | 14.10.2006 23:19 MSG-Nr: [ 365484 ] | 17765 x gelesen | ||
Hallo Wolfgang, wenn die Übung innerhalb der 12- Monatsfrist liegt, und der AGT die Möglichkeit hat die Übung zu wiederholen bleibt er weiterhin AGT. Kann er innerhalb der 12- Monatsfrist keine Belastungsübung nachweisen, wird er solange "auf Eis" gelegt, bis er den Nachweis der Übung erbringt. Ist ja kein Beinbruch, jeder hat mal einen schlechten Tag. Selbst ein sehr erfahrener (35 Jahre AGT) und- für sein Alter- sehr fitter Angehöriger meiner Wehr hat letztes Jahr abgezogen, weil es nicht ging... MfG Daniel Oben geschriebene Zeilen stellen meine Meinung dar, nicht die Meinung der Wehr, der ich angehöre. | ||||
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