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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
Thema | Wer bekommt Aufwandsentschädigungen? | 20 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 365301 | ||
Datum | 13.10.2006 12:25 MSG-Nr: [ 365301 ] | 9715 x gelesen | ||
Geschrieben von Magnus Hammerl inwiefern leisten den Schriftführer und Kassierer bei "über das übliche Maß hinaus" Feuerwehrdienst? In Ba-Wü sind Feuerwhervereine eher die Ausnahme. Dafür haben wir das Sondervermögen nach §18a FwG. Damit darf die Feuerwehr in Ba-Wü einiges, was in anderen Bundesländern ein Problem darstellt und deshalb dort von Vereinen wahrgenommen wird (Ausrichtung vo Festen,..). Deshalb werden diese Tätigkeiten von der Feuerwehr selbst wahrgenommen. Der Schriftführer beispielsweise Führt Protokoll bei den Ausschußsitzungen, schreibt ggfs. Einladungen, Dienstpläne,... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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