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RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaWer bekommt Aufwandsentschädigungen?20 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg365301
Datum13.10.2006 12:25      MSG-Nr: [ 365301 ]9715 x gelesen

Geschrieben von Magnus Hammerlinwiefern leisten den Schriftführer und Kassierer bei "über das übliche Maß hinaus" Feuerwehrdienst?
(Zur Info: bei uns sind das Mitglieder des Vereins-Vorstandes)


In Ba-Wü sind Feuerwhervereine eher die Ausnahme. Dafür haben wir das Sondervermögen nach §18a FwG. Damit darf die Feuerwehr in Ba-Wü einiges, was in anderen Bundesländern ein Problem darstellt und deshalb dort von Vereinen wahrgenommen wird (Ausrichtung vo Festen,..).


Deshalb werden diese Tätigkeiten von der Feuerwehr selbst wahrgenommen.
Der Schriftführer beispielsweise Führt Protokoll bei den Ausschußsitzungen, schreibt ggfs. Einladungen, Dienstpläne,...


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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