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RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaWer bekommt Aufwandsentschädigungen?20 Beiträge
AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern365290
Datum13.10.2006 10:30      MSG-Nr: [ 365290 ]9648 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Jan BeckerEs dürfte in fast jedem Bundesland eine Entschädigungsverordnung geben.

für Bayern ist mir dahingehend nichts bekannt.
Im Bayerischen Feuerwehrgesetz (dort im Art. 11 für die Kommandanten und im Art. 20 für die Kreisführungskräfte) wird zwar die Entschädigung für diese Führungskräfte geregelt, weiteres wird im Satz
Andere Feuerwehrdienstleistende, die regelmäßig über das übliche Maß
hinaus Feuerwehrdienst leisten (z. B. Gerätewarte), und Feuerwehrkommandanten und ihre
Stellvertreter, die wegen hauptberuflicher Tätigkeit keinen Entschädigungsanspruch haben (Satz 1), können angemessen entschädigt werden
eher schwammig (im Vergleich zu anderen BL) geregelt.

Grüße
Magnus



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