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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
Thema | Wer bekommt Aufwandsentschädigungen? | 20 Beiträge | ||
Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 365290 | ||
Datum | 13.10.2006 10:30 MSG-Nr: [ 365290 ] | 9648 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Jan Becker Es dürfte in fast jedem Bundesland eine Entschädigungsverordnung geben. für Bayern ist mir dahingehend nichts bekannt. Im Bayerischen Feuerwehrgesetz (dort im Art. 11 für die Kommandanten und im Art. 20 für die Kreisführungskräfte) wird zwar die Entschädigung für diese Führungskräfte geregelt, weiteres wird im Satz Andere Feuerwehrdienstleistende, die regelmäßig über das übliche Maßeher schwammig (im Vergleich zu anderen BL) geregelt. Grüße Magnus | ||||
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