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RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaWer bekommt Aufwandsentschädigungen?20 Beiträge
AutorJan 8B., Dittweiler, RLP / Rheinland-Pfalz365279
Datum13.10.2006 00:28      MSG-Nr: [ 365279 ]10105 x gelesen

Hallo,
wenn ich so manche Antworten lese könnte ich meinen, dass die Aufwandsentschädigungen nach Lust und Laune gezahlt werden.

Es dürfte in fast jedem Bundesland eine Entschädigungsverordnung geben.
In unserer - RLP - ist genau geregelt, wem eine zusteht:
(Bei der Höhe der Entschädigung gibt es gewisse Spielräume für die Gemeinden; es gibt jeodch immer einen Mindestbetrag)
- KFI / SFI
- Feuerwehrobmänner
- Wehrleiter und deren ständigen Vertreter
- Wehrführer und deren ständigen Vertreter
- Führer mit Aufgaben, die mit denen eines Wehrführers vergleichbar sind
- Kreisausbilder
- Ausbilder in Gemeinden
- Kreis-/Stadtjugendfeuerwehrwarte
- Jugendfeuerwehrwarte
- ehrenamtliche Gerätewarte
- Alarm- und Einsatzplaner
- FA für die Bedienung, Wartung und Pflege der IUK

Ganz wichtig:
§3 (2) - Auf die Aufwandsentschädigung kann weder ganz noch teilweise verzichtet werden.

Alle anderen regelmäßigen Entschädigungen für FA sind freiwillig durch die Gemeinden.

Gruß Jan



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