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Bayrisches Feuerwehrgesetz
RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaWer bekommt Aufwandsentschädigungen?20 Beiträge
AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern365238
Datum12.10.2006 17:09      MSG-Nr: [ 365238 ]9724 x gelesen

Hallo!
Hab doch glatt vergessen, zu schreiben, wie es bei uns gehandhabt wird:
Kdt. und Stellvertreter werden nach BayFwG entschädigt.
Die Gerätewarte (GW und AGW, 4 Stück an der Zahl) erhalten ihre Entschädigung aus einem gemeinsamen Gerätewarttopf anteilig.
Alle anderen werden per feuchtem Handschlag fürstlich entlohnt... ;-)

Grüße
Magnus



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