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Feuerwehrdienstvorschrift
Atemschutzüberwachung
RubrikAtemschutz zurück
ThemaÜberdrucktechnik und Maske30 Beiträge
AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen365228
Datum12.10.2006 15:32      MSG-Nr: [ 365228 ]11540 x gelesen

Das Verfahren ist in der FwDV 7 abschließend geregelt.

Nach einem und nach zwei Drittel der zu erwartenden Einsatzzeit ist durch die Atemschutzüberwachung
der Atemschutztrupp auf die Beachtung der Behälterdrücke hinzuweisen.
Die Registrierung soll enthalten:
? Namen der Einsatzkräfte unter Atemschutz gegebenenfalls mit Funkrufnamen
? Uhrzeit beim Anschließen des Luftversorgungssystems
? Uhrzeit bei 1/3 und 2/3 der zu erwartenden Einsatzzeit
? Erreichen des Einsatzzieles
? Beginn des Rückzugs


Geschrieben von Michael LinkenbachUnd dann entscheidet, Trupp raus!

Das entscheidet zunächst mal der Truppführer. Und nur wenn er das vergißt oder nicht mehr kann, DANN greift die nächste Stufe der ASÜ wie oben beschrieben.


Gruß

A.

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