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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Bewerbung bei BF | 7 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg | 365157 | ||
Datum | 12.10.2006 08:30 MSG-Nr: [ 365157 ] | 5363 x gelesen | ||
Geschrieben von Sven Walbrecht .d.r müssen die azubis nach ihrer gesellenprüfung zum bund oder zivildienst (wenn er nicht gerade freigestellt ist). Wenn Du im Stattsdienst beschäftigt (Bundesw./Poliz/Feuerwehrr)wirst nicht eingezogen oder musst Zivi. werden. Geschrieben von Sven Walbrecht ich würde, wenn ich "chefe" wäre, deinen freund nicht einladen zu einem vorstellungsgespräch usw. was ist, wenn er im mai, ich wünsche ihm das ja nicht, durch seine gesellenprüfung rasselt und muß ggf. nach ein halbes jahr nachholen? War das früher nicht so, dass man sich erst ab 21 bzw. mit zwei Gesellenjahren bewerben konnte? Hat sich das geändert? Mit Grüßen Michael Alles meine private und persönliche Meinung Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge. Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann. Oscar Wilde, irischer Dichter | ||||
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