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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaBewerbung bei BF7 Beiträge
AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg365157
Datum12.10.2006 08:30      MSG-Nr: [ 365157 ]5363 x gelesen

Geschrieben von Sven Walbrecht.d.r müssen die azubis nach ihrer gesellenprüfung zum bund oder zivildienst (wenn er nicht gerade freigestellt ist).

Wenn Du im Stattsdienst beschäftigt (Bundesw./Poliz/Feuerwehrr)wirst nicht eingezogen oder musst Zivi. werden.

Geschrieben von Sven Walbrechtich würde, wenn ich "chefe" wäre, deinen freund nicht einladen zu einem vorstellungsgespräch usw. was ist, wenn er im mai, ich wünsche ihm das ja nicht, durch seine gesellenprüfung rasselt und muß ggf. nach ein halbes jahr nachholen?

War das früher nicht so, dass man sich erst ab 21 bzw. mit zwei Gesellenjahren bewerben konnte? Hat sich das geändert?


Mit Grüßen

Michael


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