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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bayern: SPD-Fraktion bringt Feuerwehrzweckverbandserprobungsgesetz in | 63 Beiträge | ||
Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 364872 | ||
Datum | 10.10.2006 08:24 MSG-Nr: [ 364872 ] | 21675 x gelesen | ||
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Geschrieben von Christi@n Pannier Jetzt sollte man aber auch das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts in Regensburg vom 22. Oktober 2003 (Az.: RO 3 K 02.2309) dazu kennen. Das interpretiert die Sache nämlich ein wenig anders als die meisten Feuerwehrleute. So ist es! Damit hat unser Freistaat - wohl aus finanziellen Gründen - sich auf juristischem Wege der Hilfsfrist entledigt. Wobei auch vorher die 10-Minutenfrist eine Lachnummer war. Sie galt als erfüllt, sobald irgendeine FW an der Einsatzstelle war, auch dann, wenn diese mangels Ausrüstung nur eine Fassadenwäsche durchführen konnte. Gruß Peter | ||||
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