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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bayern: SPD-Fraktion bringt Feuerwehrzweckverbandserprobungsgesetz in | 63 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 364709 | ||
Datum | 08.10.2006 17:12 MSG-Nr: [ 364709 ] | 21730 x gelesen | ||
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Hi! Geschrieben von Adrian Ridder Da es eine Hilfsfrist in Bayern (für die FW) nicht gibt, könnten insofern deutliche Synergien/Einsparungen möglich sein, falls dies dann auch (feuerwehr-)politisch gewollt wäre. Allein mir fehlt der Glaube... Wenn die deutlich von den allgemein anerkannten Werten abweichen, gibt es mit Sicherheit Probleme! Abgesehen davon werden in Bayern in den Brandschutzbedarfsplänen, soweit vorhanden, Hilfsfristen vorgesehen sein. Die kann man zwar ändern, wenn man die aber drastisch verändert, ist das zum einen politischer Sprengstoff, zum Anderen muss man sich fragen lassen, wenn vorher 10 Minuten richtig waren, braucht es gute Argumente um zu sagen, dass jetzt 15 oder 20 Minuten auch ok sind. Der politische Sprengstoff wird aber viel eher das Problem sein. Gruß Sven | ||||
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