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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kleine Frage zum Thema: Feuerwehr statt Bundeswehr | 11 Beiträge | ||
Autor | Björ8n M8., Petershagen / | 364703 | ||
Datum | 08.10.2006 14:50 MSG-Nr: [ 364703 ] | 6114 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Daniel Nagel es gibt keine gesetzliche Regelung, d,h. das legt die jeweilige Organisation fest. Mir sind Stundenanzahlen von 80 - 200 p.a. bekannt, außerdem werden teilweise alle Dienste anerkannt, oder nur zusätzliche Stunden zum Pflichtdienst. Es ist also nicht möglich, darüber eine allgemeingültige Aussage zu treffen. Richtig, das Gesetz sieht nur die Mitwirkung vor, wie diese aussieht wird hier vom Kreis geregelt. Ich habe dazu ein Merkblatt bekommen, in dem Steht wörtlich: Von einer Nichtmitwirkung wird dann ausgegangen, wenn der Helfer innerhalb von 6 Monaten mehr als 1/3 sämtlicher laut Dienstplan festgesetzen Dienste versäumt hat. Dabei gilt auch z.B. wegen Krankheit versäumter Dienst als versäumt, es wird dann jedoch ein Ermessensspielraum gewährt, wonach man bei sonstiger guter Mitarbeit nicht damit rechnen muß, nach einem Unfall zum Wehrdienst gezogen zu werden. Grüße BM | ||||
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