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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaJugendfeuerwehr bei Einsätzen in NRW18 Beiträge
AutorPhil8ip 8G., Leipzig / Sachsen364613
Datum07.10.2006 16:19      MSG-Nr: [ 364613 ]8446 x gelesen

ich kann aus eigener erfahrung sagen, dass es eigentlich nich grundsätzlich verkehrt ist u18 mitzunehmen.fahr auch seit ich 16 bin mit und bin mit 18 tru-fü und agt.bei uns in sachsen is das sowieso erlaubt,da man mit 16 den truppmann machen kann und somit ja eine relativ gute grundlage hat.das passiert in meiner wehr zum beispiel nur mit rücksprache jugendwart zwecks ausbildungsstand und "geistiger reife" des jugenfeuerwehrangehörigen. sicher nützt mir bei einem brandeinsatz wohnhaus ein jugendlicher wenig. da brauch man doch eher agt´s.aber zum absperren oder wasserversorgung aufbauen oder kehren wirds ja wohl reichen.aber der jeweillige einheitsführer kann ja auch entscheiden wen er mitnimmt. selbstverständlich wird natürlich bei eintritt in die aktive wehr mit 16 die genehmigung der eltern eingeholt,müsste eigentlich selbstverständlich sein.



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