News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Jugendfeuerwehrwart
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaJugendfeuerwehr bei Einsätzen in NRW18 Beiträge
AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg364062
Datum04.10.2006 19:35      MSG-Nr: [ 364062 ]8471 x gelesen

Ich denke, dass da beide nennbar sind, da im JArbSchG wahrscheinlich nichts über die Aufsichtspflicht steht.
Meine Jugendleiterausbildung ist zwar schon einige viele Jahre her, aber mir ist da noch das ein oder andere in Sachen aufsichtspflicht in Errinnerung, es geht hier zwar eher um die Ausbildung in der JFW, ist aber sicher auch auf mehr übertrag bar.

Wie ist das eigentlich mit der schriftlichen Genehmigung der Eltern (und zwar beide Erziehungsberechtigte), wird die bei den betroffenen Feuerwehren auch eingeholt und sind sind die Eltern / Erziehungsberechtigten auch über die Gefahren in Kenntnis gesetzt worden?

Es gibt viel zu Beachten wenn man so etwas machen will, unabhängig, ob es im JSchG oder JArbSchG oder sonst irgendeinem steht.

Und deshalb besser die Sache lassen


Mit Grüßen

Michael


Alles meine private und persönliche Meinung

Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge.
Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker

Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann.
Oscar Wilde, irischer Dichter

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.203


Jugendfeuerwehr bei Einsätzen in NRW - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt