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Jugendfeuerwehr
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaJugendfeuerwehr bei Einsätzen in NRW18 Beiträge
AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg363986
Datum04.10.2006 13:55      MSG-Nr: [ 363986 ]8400 x gelesen

Geschrieben von Bernhard DeimannDie bisherige Regelung gem. "VwV-FW-Ausb-BaWü", dass Angehörige der JF frühstens ab 17 Jahre an der TM-1 Ausbildung teilnehmen können, halte ich für ausreichend.

Geschrieben von Bernhard DeimannOft besteht in den einzelnen Wehren die Möglichkeit, dass 16- o. 17-Jährige bedingt am Ausbildungdienst der aktiven Abteilung teilnehmen können.

Das ist ja auch OK, es spricht ja nichts gegen die Heranführung an den Einsatzdienst und das Kennenlernen der Mannschaft aus der Einsatzabteilung, dass ist nicht unwichtig, Aber Einsätrze müssen Tabu-Thema sein und bleiben!

Wobei sicher beim ein oder anderen Einsatz, im Gerätehaus/der Feuerwache/ sonstiges genug zu tun ist, Brötchen/ Kaffee machen, Schläuche waschen usw. ;-)))


Mit Grüßen

Michael


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