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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Jugendfeuerwehr bei Einsätzen in NRW | 18 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg | 363986 | ||
Datum | 04.10.2006 13:55 MSG-Nr: [ 363986 ] | 8400 x gelesen | ||
Geschrieben von Bernhard Deimann Die bisherige Regelung gem. "VwV-FW-Ausb-BaWü", dass Angehörige der JF frühstens ab 17 Jahre an der TM-1 Ausbildung teilnehmen können, halte ich für ausreichend. Geschrieben von Bernhard Deimann Oft besteht in den einzelnen Wehren die Möglichkeit, dass 16- o. 17-Jährige bedingt am Ausbildungdienst der aktiven Abteilung teilnehmen können. Das ist ja auch OK, es spricht ja nichts gegen die Heranführung an den Einsatzdienst und das Kennenlernen der Mannschaft aus der Einsatzabteilung, dass ist nicht unwichtig, Aber Einsätrze müssen Tabu-Thema sein und bleiben! Wobei sicher beim ein oder anderen Einsatz, im Gerätehaus/der Feuerwache/ sonstiges genug zu tun ist, Brötchen/ Kaffee machen, Schläuche waschen usw. ;-))) Mit Grüßen Michael Alles meine private und persönliche Meinung Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge. Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann. Oscar Wilde, irischer Dichter | ||||
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