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Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaJugendfeuerwehr bei Einsätzen in NRW18 Beiträge
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg363962
Datum04.10.2006 13:17      MSG-Nr: [ 363962 ]8547 x gelesen

Hi,

Geschrieben von Ralf Beuker

Ich weiß, dass das FSHG ein Gesetz ist und dies nur eine Verordnung, also untergestellt ist, aber für mich hat nur eine Einsatzabteilung was bei einem Einsatz zu suchen. Selbst beim Schneechaos haben wir nicht auf die JF zurückgegriffen (wenn dann wäre nur der Bereich Verpflegung im Gerätehaus interessant gewesen, was aber wunderbar durch das DRK und ortsansässige Betriebe erledigt wurde), und ehrlich gesagt hätte ich als JFW auch keine Zeit gehabt, die JFler noch zusätzlich zu betreuen bzw. aufzupassen. Dies kann ich auch für keinen anderen Einsatz garantieren, somit sofort Ausschlußkriterium für JF im Einsatzdienst.

Interessanterweise machte der Vorsitzende desLFV BaWü den Vorschlag in BaWü das Alter zur Übernahme in die aktive Abteilung von 18 auf 16 Jahre herabzusetzen.
Interessant auch die Rekation von JF-Warten, Kommandanten und Kreisausbilder, welchen ich diesen Vorschlag unterbreitet habe. Die Höflichkeit gegenüber dem Ideengeber vom LFV verbietet es mir, deren Äußerungen zu hier veröffentlichen.

MkG

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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