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Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
In my Opinion = meiner Meinung nach
Jugendfeuerwehr
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaJugendfeuerwehr bei Einsätzen in NRW18 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW363846
Datum03.10.2006 17:47      MSG-Nr: [ 363846 ]8732 x gelesen

Hallo!

Geschrieben von --- Sebastian Kunz--- Wie sieht es rechtlich in NRW aus, damit Jugendfeuerwehr Mitglieder mitfahren dürfen.

FSHG, §12:
(9) Angehörige der Jugendfeuerwehr sind den übrigen ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr gleichgestellt. Sie dürfen nur zu Übungsdiensten und im Einsatz nur zu Tätigkeiten außerhalb des Gefahrenbereichs herangezogen werden.

UVV-Feuerwehr:
Feuerwehranwärter und Angehörige der Jugendfeuerwehren
§ 18. (1) Beim Feuerwehrdienst von Feuerwehranwärtern und Angehörigen
der Jugendfeuerwehren ist deren Leistungsfähigkeit und Ausbildungsstand
zu berücksichtigen.
Zu § 18 Abs. 1:
Hinsichtlich Leistungsfähigkeit (z.B. Altersgrenzen) und Ausbildungsstand
(z.B. Grundausbildung) wird auf die landesrechtlichen Vorschriften verwiesen.
(2) Feuerwehranwärter dürfen nur gemeinsam mit einem erfahrenen
Feuerwehrangehörigen eingesetzt werden.
(3) Angehörige der Jugendfeuerwehren dürfen nur nach landesrechtlichen
Vorschriften und für Aufgaben außerhalb des Gefahrenbereichs eingesetzt werden.

Ich habe von einem Bekannten gehöhrt mind. 16 und die Leistungsspange muss erworden sein. Der Einsatz darf nur bis zur Gefahrengrenze erfolgen. Stimmt das so ?? Wo kann man das nachlesen.

s. oben!
Gefahrengrenze stimmt, die anderen beiden Regelungen scheinen örtliche Festlegungen zu sein (dürften also örtlich nicht falsch sein, sind aber keinesfalls allgemeingültig).

Ich sehe das Problem für die Löscheinheitsführer, dass wenn beim Einsatz was passiert sie die gelackmeirten sind.

Gerade die Löscheinheitsführer (also die verwaltungsmässigen Leiter einer Einheit) werden wohl die wenigsten Probleme haben. Gefragt ist der jeweilige Gruppenführer im konkreten Einsatzfall, der muss die Einhaltung der o.g. (und ggf. vorhandener örtlicher) Regeln gewährleisten. Dazu gehört natürlich zwingend, dass er die Regeln auch kennt. In jedem Fall sollte IMO vorher beim Leiter der Feuerwehr nachgefragt werden.

Zusammengefasst:
Auf der sicheren Seite sind alle Beteiligten, wenn Angehörige der JF nicht eingesetzt werden.
Im Einzelfall ist ein Einsatz zwar möglich, grundsätzlich schafft er aber mehr Probleme, als er löst.

Gruß,
Henning



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