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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Leistungsnachweis | 5 Beiträge | ||
Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 363807 | ||
Datum | 03.10.2006 16:13 MSG-Nr: [ 363807 ] | 9112 x gelesen | ||
Geschrieben von Uwe Hartmann Wie setzt sich bei euch der Leistungsnachweis zusammen? Kann mir jemand verläßliche Quellen nennen, ob der Hammer noch gestattet ist? Wir können uns das im gewissen Rahmen selbst zusammenstellen. so ist für jeden ein Streckendurchgang (50m = 20kj) und 20m Endlosleiter (=20kj) Pflicht, den Rest kann er sich selbst zusammenstellen, bis er auf seine benötigte Leistung ((= bzw. 50 kj) kommt. Zur Auswahl stehen noch der Hammer und das Fahrrad. Übrigens muss man sich beim Hammer ziehen nicht bücken, man kann auch rückwärts gehen. Was mir bei euch aufgefallen ist, ist die Leistung die ihr erbringen müsst. Nach dem Beispiel in der DV 7 ist für jeweils 10m Strecke 4kj anzusetzen, für je 1m Endlosleiter 10 kj und für 20 mal Hammer 10 kj. Wenn ich eure Leistung jetzt zusammenziehe, komme ich auf Geschrieben von Uwe Hartmann Zu beginn geht es in den Käfig 20kj, dann erfolgen 20 mtr. Endlosleiter20kjund 20 mal der Schlaghammer10kj.Es folgt der 2. Käfiggang20kjdanach folgen wieder 20 mtr. Endlosleiter20kjund 20 mal der Schlaghammer10kjZum Abschluß geht es das 3. mal in den Käfig.20kjDaraus soll sich eine Belastung von 78Kjoule ergeben.Also, ich habe da 120 raus, aber vielleicht stimmt meine Rechnung ja auch nicht. Vielleicht kann das ja mal jemand nachprüfen. | ||||
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