News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Taktik | zurück | ||
Thema | Gasaustritt: Anfahrt mit oder ohne Alarm | 25 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8R., Berlin / | 363453 | ||
Datum | 30.09.2006 21:10 MSG-Nr: [ 363453 ] | 7665 x gelesen | ||
Geschrieben von Alexander Häfele Zusätzlich hat man ohne Horn doch auch keine Sonderrechte. Diese treten doch nur im Zusammenspiel mit dem Horn in Kraft, oder habe ich da etwas falsch verstanden? Da hast du was falsch verstanden, du meinst das Wegerecht (Blaues Blinklicht in Verbindung mit Einsatzhorn ordnet an: "Alle Verkehrsteilnehmer haben sofort frei Bahn zu schaffen!" - ums mal aus dem Gedächtnis zu zitieren. (§38 StVO)). Gruß Sebastian | ||||
<< [Master] | Thread gesperrt - Antwort nicht möglich | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|