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RubrikTaktik zurück
ThemaGasaustritt: Anfahrt mit oder ohne Alarm25 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8R., Berlin / 363453
Datum30.09.2006 21:10      MSG-Nr: [ 363453 ]7665 x gelesen

Geschrieben von Alexander HäfeleZusätzlich hat man ohne Horn doch auch keine Sonderrechte. Diese treten doch nur im Zusammenspiel mit dem Horn in Kraft, oder habe ich da etwas falsch verstanden?


Da hast du was falsch verstanden, du meinst das Wegerecht (Blaues Blinklicht in Verbindung mit Einsatzhorn ordnet an: "Alle Verkehrsteilnehmer haben sofort frei Bahn zu schaffen!" - ums mal aus dem Gedächtnis zu zitieren. (§38 StVO)).

Gruß
Sebastian



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