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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Alkohol in der Feuerwehr | 106 Beiträge | ||
Autor | Mart8in 8And8rea8s E8., Frankfurt / Hessen | 363099 | ||
Datum | 28.09.2006 17:03 MSG-Nr: [ 363099 ] | 68664 x gelesen | ||
Ich denk mal die folgenden §§ aus dem StGB sagen alles darüber aus, ob man unter Drogen- (Joint) oder Alkoholeinfluss am Strassenverkehr teilnehmen darf oder nicht Auszug aus dem StGB § 316 (1) Wer im Verkehr (§§315 bis 315d) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in §315a oder in §315c mit Strafe bedroht ist (2)...... http://dejure.org/gesetze/StGB/315c.html Meine eigene persönliche Meinung . Helden sind entweder lebende legenden oder früh gestorben, und zum sterben ist allemal zu früh! | ||||
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