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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Alkohol in der Feuerwehr | 106 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8B., Horst / Mecklenburg-Vorpommern | 363089 | ||
Datum | 28.09.2006 16:09 MSG-Nr: [ 363089 ] | 68923 x gelesen | ||
Geschrieben von Jakob Theobald Der Konsum von Drogen ist nicht verboten, nur der Besitz. ob kiffen verboten ist, ist doch nicht die entscheidende Frage. Du kannst auch - zwei Valium eingeworfen haben, oder - den rechten Arm im Gips haben, oder - in einer Schlägerei was auf beide Augen bekommen haben, so dass Du nur noch durch gaanz kleine Schlitze kucken kannst, oder - - sonst irgendwas gemacht haben, was zwar nicht verboten ist, dich aber außer stande setzt deine Aufgaben als Führer eines KfZ / als FA wahrzunehmen. dann bist Du nicht einsatzfähig und bleibst zu Hause im Übrigen kann auch wegen Kiffens der Fleppen weg sein, nicht nur wegen Alkohol P.S.: Alles oben gesagte ist so zu verstehen wie es gemeint ist. | ||||
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