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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaAlkohol in der Feuerwehr106 Beiträge
AutorThom8as 8B., Horst / Mecklenburg-Vorpommern363089
Datum28.09.2006 16:09      MSG-Nr: [ 363089 ]68923 x gelesen

Geschrieben von Jakob TheobaldDer Konsum von Drogen ist nicht verboten, nur der Besitz.

ob kiffen verboten ist, ist doch nicht die entscheidende Frage.

Du kannst auch
- zwei Valium eingeworfen haben, oder
- den rechten Arm im Gips haben, oder
- in einer Schlägerei was auf beide Augen bekommen haben, so dass Du nur noch durch gaanz kleine Schlitze kucken kannst, oder
-
-
sonst irgendwas gemacht haben, was zwar nicht verboten ist, dich aber außer stande setzt deine Aufgaben als Führer eines KfZ / als FA wahrzunehmen.

dann bist Du nicht einsatzfähig und bleibst zu Hause

im Übrigen kann auch wegen Kiffens der Fleppen weg sein, nicht nur wegen Alkohol


P.S.: Alles oben gesagte ist so zu verstehen wie es gemeint ist.

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