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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Alkohol in der Feuerwehr | 106 Beiträge | ||
Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 363053 | ||
Datum | 28.09.2006 14:05 MSG-Nr: [ 363053 ] | 68966 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Thomas Beil Wie läuft das denn z.B. bei Piloten? § 1 LuftVO Grundregeln für das Verhalten im Luftverkehr (3) Wer infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder infolge geistiger oder körperlicher Mängel in der Wahrnehmung der Aufgaben als Führer eines Luftfahrzeugs oder sonst als Mitglied der Besatzung behindert ist, darf kein Luftfahrzeug führen und nicht als anderes Besatzungsmitglied tätig sein. MkG Sascha | ||||
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