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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaAlkohol in der Feuerwehr106 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg362976
Datum27.09.2006 22:31      MSG-Nr: [ 362976 ]69087 x gelesen

Geschrieben von Florian Beschund wenn ich weiter nachdenke kommen wir, bei strikter Anwendung, flächendeckend an Probleme mit dem Personal

Sicher?
Ich habe am Rande einen Fall bei einem Kommillitonen mitbekommen (schon ein paar Jahre her), da gibt es auf Anweisung des Bürgermeisters im Feuerwehrhaus keine alkoholischn Getränke mehr. Es gab einen Unfall eines Gemeidebedienstetet und den Alkohol der unfallursächlich war hat er völlig legal aus einem Getränkeautomaten an seiner gemeindlichen Arbeitsstelle geholt. Das gab nicht unerheblich Ärger.
Ergebnis: Verbot von Alkohol in allen städtischen Einrichtungen. Auch bei der Feuerwehr.
Und nein. Die Feuerwehr ist weder zu Grunde gegangen noch ist das nach der übung Zusammensitzen ausgefallen. Man hat schnell gemerkt: Es geht auch ohne.


Geschrieben von Florian BeschAlkoholgenuss

Das ist nur eine beschönigende Formulierung die das Problem verharmlost.
Der, der regelmäßig jeden Mittag/ Abend sein Bier trinkt ist im Zweifel eher da
Alkoholismus
einzuordnen, als der, der sich ein Mal im Jahr auf dem Ballerman das
Vollrausch
antut.



Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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