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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Alkohol in der Feuerwehr | 106 Beiträge | ||
Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 362901 | ||
Datum | 27.09.2006 15:31 MSG-Nr: [ 362901 ] | 69163 x gelesen | ||
Ich finds auch, dass es ziemlich unübersichtlich und verwirrend ist die Fälle "ein Bier getrunken", "betrunken" und "Alkoholiker in mehr oder weniger besoffenem Zustand" in einen Topf wirft, deshalb greife ich mal die Fragestellung des Vorredners auf: 1) Wie sollte man generell mit Alkoholgenuss in der Feuerwehr umgehen? Ich denke in Maßen (nicht die vom Oktoberfest) und bei passender Gelegenheit spricht nichts dagegen. Das bei uns übliche "Feierabendbier" und die Gespräche nach einem anstregenden Einsatz kann als eine Art von Defriefing betrachtet werden (natürlich sind auch alkoholfreie Getränke gestattet ;-) ) 2) Wie soll man mit (bekannten) Alkoholikern in der Fw umgehen? Heikles Thema, stellt natürlich eine Gefahr für sich und andere dar. Eine Pauschallösung gibts hier sicher nicht. Auf alle Fälle sollte ein Verantwortungsträger (Leiter der Feuerwehr oder ein anderer mit gutem "Draht" zum Betreffenden) das Gepräch suchen, ihm erläutern, dass sein Problem bekannt ist und das er solange, bis er "trocken" ist, nicht mehr an Einsätzen teilnehmem darf. 3) wie soll man mit FA umgehen, die betrunken zum Einsatz erscheinen? Derjenige sollte selber so couragiert sein, entscheiden zu können inwiefern er einsatztauglich ist. Im begründeten (hoffentlich Einzel-)Fall sollte er vom verantwortlichen GF auch wieder nach Hause geschickt werden. zu 4) und 5) würde ich mich glaub nur wiederholen Grüße Magnus | ||||
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