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2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaAlkohol in der Feuerwehr106 Beiträge
AutorSven8 K.8, Vogtland/ Sachsen / 362859
Datum27.09.2006 11:33      MSG-Nr: [ 362859 ]69354 x gelesen

Geschrieben von Peter SchmidAha, kein Einsatz bei einem Bier. Dann kannst du in Bayern ab Mittag, spätestens aber nach dem Abendessen jede Feuerwehr zusperren, denn ein Glas Bier gehört hier seit jeher untrennbar zu den Mahlzeiten.


Dazu: jeder der eine Stunde vor dem Einsatz noch geraucht hat, darf nachher kein PA aufsetzen, da seine Lungen noch nicht frei sind.

Alkohol hin oder her- ich behaupte einfach, es gibt keine Feuerwehr in Deutschland, die bei einer Alarmierungszeit z.B. 18.30 einen Löschzug stellen kann, in dem nicht der ein oder andere ein Bier zum Abendessen hatte.


MkG Sven

-meine Meinung-

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