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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaAlkohol in der Feuerwehr106 Beiträge
AutorThom8as 8B., Horst / Mecklenburg-Vorpommern362856
Datum27.09.2006 11:29      MSG-Nr: [ 362856 ]69338 x gelesen

Geschrieben von Thobias Schürmannnach einem halben Glas Bier (wie groß sind die denn in Bayern, und schmeckt das aus dem Glas nicht noch schlimmer als sonst?

... also die Frage kann ich Dir beantworten:

die übliche Größe für ein Bierglas ist in Bayern 0,5 Liter
Ausnahme: auf Volksfesten wie z.B. dem Oktoberfest (Wies'n) z.Z. in München wird normalerweise im 1 Liter Maßkrug ausgeschenkt welcher aber heutzutage auch aus Glas (und nicht mehr aus Steingut) gefertigt ist - insoweit könnte man auch von einem "Glas Bier" sprechen.
(Nach dem Genuss von einem Glas Bier in diesem Sinne würde ich auch von einem nicht-einsatzfähigem FA sprechen).

Die zweite Frage verstehe ich nicht. Glaubst Du es macht einen Unterschied, ob man sein Bier aus einem Glas oder direkt aus der Flasche trinkt? oder

Bist Du der Ansicht, man könne bayerisches Bier generell nicht trinken, weil's nicht schmeckt?
Für letzteren Fall: Es geht doch nix über ein Helles Marke "Augustiner Edelstoff", sehr zu empfehlen auch Weißbier der Marke "Karg"

Zur ganzen Alkohol-Problematik:

In diesem Thread werden m.E. ein Haufen verschiedene Fragen gleichzeitig diskutiert. Ich versuche das mal auseinaderzuklamüsern, z.B.:

1) Wie sollte man generell mit Alkoholgenuss in der Feuerwehr umgehen?
generelles Verbot? nur im Gerätehaus verboten? nach dem einsatz erlaubt? Nach der Übung erlaubt? bei feuerwehrfestivitäten erlaubt? usw. usf

2) Wie soll man mit (bekannten) Alkoholikern in der Fw umgehen?
Vom einsatz ausschließen (auch wenn sie nüchtern erscheinen)? Von der Feuerwehr auschließen? Nur ungefährliche Jobs machen lassen.

3) wie soll man mit FA umgehen, die betrunken zum Einsatz erscheinen?
vom Einsatz ausschließen. Mitnehmen, aber nichts (potenziell) gefährliches (für sich und/oder andere) machen lassen?

4) Wer ist dafür zuständig Maßnahmen die sich aus den Fragen 1) bis 3) ergeben anzuordnen bzw. durchzusetzen?
Der Wehrfüherer? Der Gruppenfüherer? Der Bürgermeister? Der Arzt der die Tauglichkeitsuntersuchungen durchführt? Jeder einzelne Kamerad? andere?

5) Wie kann man überhaupt beurteilen ob jemand aufgrund Alkohohlgenuss nicht einsatzfähig ist?
Der erste Schluck macht bereits einsatzuntauglich? Je nachdem wieviel er vorher getrunken hat (Menge des Bieres)? Weil er sichtliche Ausfallerscheinungen hat? Bestimmte Leute sind grundsätzlich nie einsatzfähig, weil sowieso jeder weiß, dass der Betreffende Alkoholiker ist? (siehe Frage 2). Muß jeder FA für sich selbst einschätzen so wie das jeder Autofahrer auch tun muss.


So, jetzt meine persönlichen Antworten:

zu 1) Die dosis macht das Gift. Bier kann und sollte man trinken zum Wohl sein und nicht zum voll sein.

zu 2) generell von Einsätzen ausschließen

zu 3) vom einsatz auschließen

zu 4) der Einsatzleiter im akuten Fall 3), der Wehrführer im grundsätzliche Fall 2)

zu 5) muss der FA eigenverantwortlich wissen, genauso wie jeder Autofahrer eigenverantwortlich entscheiden muss ob jetzt im konkreten Fall noch fahren darf oder nicht. Als Kamerad sollte man sich dennoch immer mitverantwortlich fühlen und ein wachsames Auge haben d.h. den Betreffenden zu seinem eigenen Schutz bzw. zum Schutz derAnderen ggfs auf "die fahne" oder dergl. ansprechen.


Grüße!

Thomas

P.S.: ich wusste gar nicht dass Alkohol eine "philosophische Frage" ist


P.S.: Alles oben gesagte ist so zu verstehen wie es gemeint ist.

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