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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaAlkohol in der Feuerwehr106 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg362764
Datum26.09.2006 22:57      MSG-Nr: [ 362764 ]69413 x gelesen

Geschrieben von Bernhard DeimannMan kann von keinem FW-Angehörigen verlangen immer nüchtern zu sein und muss damit rechnen, dass er dann alkoholisiert bei Alarm im Gerätehaus erscheint.

Dann sollte eine Dienstanweisung ausgegeben werden die besagt, daß nach jeglichem Alkoholgenuss (also egal ob ein Bier oder 20) die Teilnahme am Einsatzdienst untersagt ist.

Ein Verstoß dagegen ist dann ein Dienstvergehen.

Und wir arbeiten ja ohnehin mit Redundanzen. Ob jetzt jemand wegen Alkoholgenuss ausfällt, wegen Grippe oder wegen Familienurlaub ist ja eigentlich mal egal.



Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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