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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Alkohol in der Feuerwehr | 106 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 362764 | ||
Datum | 26.09.2006 22:57 MSG-Nr: [ 362764 ] | 69413 x gelesen | ||
Geschrieben von Bernhard Deimann Man kann von keinem FW-Angehörigen verlangen immer nüchtern zu sein und muss damit rechnen, dass er dann alkoholisiert bei Alarm im Gerätehaus erscheint. Dann sollte eine Dienstanweisung ausgegeben werden die besagt, daß nach jeglichem Alkoholgenuss (also egal ob ein Bier oder 20) die Teilnahme am Einsatzdienst untersagt ist. Ein Verstoß dagegen ist dann ein Dienstvergehen. Und wir arbeiten ja ohnehin mit Redundanzen. Ob jetzt jemand wegen Alkoholgenuss ausfällt, wegen Grippe oder wegen Familienurlaub ist ja eigentlich mal egal. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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