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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Alkohol in der Feuerwehr | 106 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 362674 | ||
Datum | 26.09.2006 15:22 MSG-Nr: [ 362674 ] | 69631 x gelesen | ||
Hi, Geschrieben von Christoph Meyer Alkoholverbot im Feuerwehrhaus hält ja niemanden davon ab betrunken zu einsätzen zu erscheinen denn ich denke mal den Alkohol hat er ja nicht im Feuerwehrhaus konsumiert. Man kann von keinem FW-Angehörigen verlangen immer nüchtern zu sein und muss damit rechnen, dass er dann alkoholisiert bei Alarm im Gerätehaus erscheint. Hier kann man im Vorfeld durch die FW-Führung alle Kameraden darauf hinweisen dass, wenn sie dann von den Führungskräften am Ausrücken gehindert werden, dies nur im ihrem und dem Interesse der Feuerwehr dient und keine persönliche Herabsetzung darstellt. Sollte aber ein FW-Angehöriger öfters angetrunken z.B. zum Ausbildungs- und Einsatzdienst kommen, so muss sich die Wehrleitung im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht (hat man die in diesem Fall?) Gedanken zur sache und Person machen; das "Wie" stellt sich allerdings schwierig dar. MkG Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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