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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaAlkohol in der Feuerwehr106 Beiträge
AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz362661
Datum26.09.2006 14:44      MSG-Nr: [ 362661 ]69127 x gelesen

Hallo!

Geschrieben von Ricardo PechtersPolizei hat den Fahrer Zivilrechtlich belangt, 2Jahre Führerschein weg, MPU,... wegen der Promille die er erreicht hat wurde er unzurechnungsfähig geschrieben.

Ich darf zu diesem Thema mal aus eigener Erfahrung als ehemaliger alkoholbedingter Fußgänger berichten.

Also:

Mir wurde 1995 und 1997 wegen Führen eines Kraftfahrzeuges unter Alkoholeinfluss die Fahrerlaubnis entzogen. 1995 als Ersttäter ehielt ich eine Geldstrafe von 2000 DM sowie einen Fahrerlaubnisentzug von 6 Monaten.
Als Wiederholungstäter 1997 erhielt ich eine Geldstrafe von 2500 DM, 3 Monate Haft zur Bewährung (Bewährungsdauer 6 Monate) sowie einen Entzug der Fahrerlaubnis von 18 Monaten.
Als Wiederholungstäter war eine MPU zwingend vorgeschrieben!

Ich denke mal, jetzt wisst Ihr, das wenn ich hier mitrede aus Erfahrung spreche.

Es werden alle Fahrten ab 1,2 Promille als Straftat verurteilt. Ab 1,6 Promille ist auch bei Ersttätern zwingend eine MPU vorgeschrieben. Auch unter 1,2 Promille kann bei Vorliegen von Ausfallerscheinungen (auch ein Unfall wird hier als Ausfallerscheinung gedeutet werden können) von einer Straftat ausgegangen werden. Leute vergesst die 0,5 Promille-Grenze! Die gibt es nicht mehr!!

Alles über 0,3 Promille kann für Eure Fahrerlaubnis unter bestimmten Umständen sehr Gefährlich werden!

Ach ja, wegen besonders hoher Promille wird man nicht "unzurechnungsfähig" geschrieben. Jemand der mit 2,7 Promille noch stehen kann und dann noch ein Fahrzeug fährt, hat ein sehr ernstes Problem mit dem Alkohol. Sprich er hat eine sehr hohe Alkoholtoleranz entwickelt. Daher wird auch der beliebte Spruch vor Gericht: "Ich bin nur Ausnahmsweise soviel getrunken, das mach ich sonst nie" eher zu einer Verschärfung der Strafe führen. Ein Richter lässt sich eben nicht gerne verarschen.

Auch das berühmte nur ein oder zwei Bier ist einer sehr gefährlicher Irrweg. Wenn Ihr zwei Bier a`0,5 ltr. innerhalb einer Stunde getrunken habt so seit Ihr ca. bei 0,2 bis 0,3 Promille BAK. Baut Ihr einen Unfall und es wird der Promillewert im Blut festgestellt hattet Ihr mit der geringen Promillezahl eine Ausfallerscheinung (ein guter Anwalt wird dahin plädieren). Auf jedem Fall ist die Pappe dann auch weg. Hier jedoch nicht für lange, da man aufgrund der geringen Promillezahl nicht von einer Alkoholgewöhnung ausgehen wird.

Aber das ist alles sehr komplex um es hier genauer zu erläutern. Acu Urteilen die Gericht da ganz verschieden. Während der eine in Hamburg als Ersttäter mit 1,3 Promille nur 6 Monate zu Fuß geht, kann es dem Anderen in München passieren das man ihm bei gleichen Vorraussetzungen die Pappe für 12 oder mehr Monate abnimmt.

Ach ja, der Führerschein ist nur der schriftliche Nachweis einer bestehenden Fahrerlaubnis. Wenn die Kameraden in grün jemanden den Führerschein wegen Trunkenheit abnehmen, so hat er den Führerschein nicht verloren, er wurde sichergestellt. Die Fahrerlaubnis kann nicht von der Polizei entzogen werden! Dies kann nur das Gericht oder die Fahrerlaubnisbehörde!

Also:

Alkohol hat in der Birne nchts verloren wenn ich noch ein Fahrzeug bewegen muss!!! Das schreibt Euch hinter die Ohren! Somit erspart man sich viel Ärger, Lauferei, Geld, Klatsch und Tratsch!

Und:

Alkoholiker brauchen kein Verständnis, Alkoholiker brauchen wirkliche Hilfe! Macht Euch nicht durch falsches Verständnis oder falsch verstandene Freundschaft zu "Co-Alkoholikern".

Weiter Infos und auch Antworten auf Eure Fragen findet Ihr hier.

Auch sehr Hilfreich ist das kleine Büchlein von Ralf Schneider "Die Suchtfibel" ISBN 3-89676-474-8

Gruß vom Donnersberg

Jakob


Alles meine ganz private Meinung!

"Wenn das Rhinozeros, das Schlimme dich kriegen will in seinem Grimme, dann steig auf einen Baum beizeiten, sonst hast du Unannehmlichkeiten..."

"Wer glaubt, Deutschland hätte einen wohl organisierten und funktionierenden Katastrophenschutz, der glaubt auch, das Christkind ist der Sohn vom Weihnachtsmann und dem Osterhasen"



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