News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Wie bewerte ich die körperl. Eignung von FA-FFw war;JF´ler im Einsatz | 28 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 362575 | ||
Datum | 25.09.2006 22:20 MSG-Nr: [ 362575 ] | 11007 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael Hilbert Grundsätzlich, so denke ich sollte sich jeder Arzt auf einem gewissen Qualitätslevel bewegen. außerdem, und davon gehe ich aus, muss ein Arzt für einen fahrlässigen Untersuchungsfehler sicher auch haften. Klar. Aber nur wenn a) es raus kommt (also etwas passiert, das im diekten Zusammenhang mit der Untersuchung steht) b) der Arzt sich nicht damit rausreden kann, daß zum Zeitpunkt der Untersuchung ja alles in Ordnung war Denn es gilt frei nach Dr. Eckart von Hirschhausen: "Eine Approbationsurkunde ist besser als jeder Führerschein. Führerschein - ein mal was blödes gemacht, weg ist er. Die Approbationsurkunde hingegen gilt bis zum Tod, im besten Fall dem des Arztes". Geschrieben von Michael Hilbert Wenn ein Arzt ein Untersuchungszeugnis ausstellt und den Weg für irgendetwas frei gibt, denke ich ist, bzw. sollte er sich sicher sein, dass alles der richtigkeit entspricht! Ja klar. Und jedes Auto das eine Plakette für die HU bekommt ist auch top in ordnung... Das ist eine Frage des Geldes. Wenn ein Arzt die Möglichkeit hat an einem Abend ab sagen wir 17 Uhr wenn eben die meisten FFler Feierabend haben 10-15 Patienten auf Tauglichkeit nach G26.3 zu untersuchen die alle bestehen. Oder er untersucht in der selben Zeit gründlich nur 3, von denen auch noch einer durchfällt. Was denkst Du. Wo wird er mehr verdienen... Geschrieben von Michael Hilbert Wenn dem nicht so wäre, könnten wir alle Grundsatzuntersuchungen, angefangen bei G XX aufgehört bei G XX in den Wind pfeifen. In nicht wenigen Fällen wird dies auch so der Fall sein. Zumindest überall da wo der untersuchende Arzt nicht wirtschaftlich unabhängig ist. Ein Amtsarzt ist dies. Geschrieben von Michael Hilbert Vielleicht gibt es Ärzte die einen höheren Gesundheitsstand fordern als andere, aber geringer als im Grundsatz benannt dürfte er bei keinem sein! Und die Erde ist eine Scheibe... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|