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RubrikJugendfeuerwehr zurück
ThemaWie bewerte ich die körperl. Eignung von FA-FFw war;JF´ler im Einsatz28 Beiträge
AutorMich8ael8 S.8, Lörrach / Baden-Württemberg362359
Datum24.09.2006 17:01      MSG-Nr: [ 362359 ]11062 x gelesen

Geschrieben von Michael Hilbert5. nicht nach Absatz 2 ungeeignet zum Dienst in der Gemeindefeuerwehr sind.

Hallo,
hat es eine Bedeutung, daß Du Punkt 5 (s.o.) ebenfalls fett gedruckt hast? Absatz 2 lautet:

"(2) Ungeeignet zum Dienst in der Gemeindefeuerwehr sind Personen, die

infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder
Maßregeln der Besserung und Sicherung gemäß § 61 des Strafgesetzbuches mit Ausnahme der Nummer 5 (Entziehung der Fahrerlaubnis) unterworfen sind."

Da sehe ich jetzt ehrlich gesagt keinen Zusammenhang.

Viele Grüße,

Michael Schuckart



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