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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Wie bewerte ich die körperl. Eignung von FA-FFw war;JF´ler im Einsatz | 28 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 S.8, Lörrach / Baden-Württemberg | 362359 | ||
Datum | 24.09.2006 17:01 MSG-Nr: [ 362359 ] | 11062 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael Hilbert 5. nicht nach Absatz 2 ungeeignet zum Dienst in der Gemeindefeuerwehr sind. Hallo, hat es eine Bedeutung, daß Du Punkt 5 (s.o.) ebenfalls fett gedruckt hast? Absatz 2 lautet: "(2) Ungeeignet zum Dienst in der Gemeindefeuerwehr sind Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder Maßregeln der Besserung und Sicherung gemäß § 61 des Strafgesetzbuches mit Ausnahme der Nummer 5 (Entziehung der Fahrerlaubnis) unterworfen sind." Da sehe ich jetzt ehrlich gesagt keinen Zusammenhang. Viele Grüße, Michael Schuckart | ||||
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