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RubrikJugendfeuerwehr zurück
ThemaHilfsfristen (war: JF´ler im Einsatz!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!)8 Beiträge
AutorPete8r S8., Aholming / BY362277
Datum24.09.2006 09:34      MSG-Nr: [ 362277 ]5739 x gelesen

Schön, dass du hier aus der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern zum Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (VollzBekBayFwG) zitierst.

Leider ist dies nur eine Bekanntmachung und hat somit keinerlei gesetzliche Auswirkung, kann höchstens als Empfehlung gewertet werden. Dazu gibt es mittlerweile auch ein entsprechendes Urteil (VG Regensburg), das diese Auffassung bestätigt. De facto gibt es in BY also schlichtweg keine Hilfsfrist. Hier hat das Land sich per Gerichtsbeschluß also selbst von einer Forderung, die es mal gestellt hatte, zurückgezogen.

Gruß
Peter



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