Geschrieben von Heiko Schardtegal wie man die Begünstigung nachweisen muß, das begünstigte Fahrzeug muß für den begünstigten Zweck genutzt werden! Das scheint mit hier nicht ganz der Fall zu sein! Wieso nicht? Vielleicht solltest du dir das nochmal durchlesen. Kurzform: Fahrzeug ist als Feuerwehrfahrzeug befreit, Feuerwehr nutzt Feuerwehrfahrzeug als Feuerwehrfahrzeug. Also Nutzung für den begünstigten Zweck.
Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...
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