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Thema | Warum sollte FF eingene Einsatzfahrzeuge beschaffen? war:Ersatzbeschaf | 89 Beiträge | ||
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 361945 | ||
Datum | 21.09.2006 19:23 MSG-Nr: [ 361945 ] | 28523 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Christi@n Pannier Richtig wäre die StVZO, § 52 IIRC. Dann trifft hier der Absatz 3 zu: (3) Mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein Kraftfahrzeuge, die dem Vollzugsdienst der Polizei, der Militärpolizei, der Bundespolizei oder des Zolldienstes dienen, insbesondere Kommando-, Streifen-, Mannschaftstransport-, Verkehrsunfall-, Mordkommissionsfahrzeuge, Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeuge der Feuerwehren und der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes, Kraftfahrzeuge, die nach dem Fahrzeugschein als Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe mit spurgeführten Fahrzeugen, einschließlich Oberleitungsomnibussen, anerkannt sind, Kraftfahrzeuge des Rettungsdienstes, die für Krankentransport oder Notfallrettung besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen anerkannt sind. Kennleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorne sind an Kraftfahrzeugen nach Satz 1 zulässig, jedoch bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen nur in Verbindung mit Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht). Ergo, Fahrzeuge die dem Förderverein gehören dürften sehr streng genommen kein blaues Licht führen da sie keine Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeuge der Feuerwehren und der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes sind sonder "nur" fahrzeuge eine "privaten" Vereins. Soweit kann ich also folgen. Jedoch wird es doch überall geduldet. Wie würde denn hier in einem Rechtsstreit voraussichtlich entschieden? Es könnte ja Verein A auf Blaulicht klagen, weil er es nicht genehmigt bekommen hat, jedoch Verein C damit herumfährt. Wird das jetzt kompliziert? Gruß vom Donnersberg Jakob Alles meine ganz private Meinung! "Wenn das Rhinozeros, das Schlimme dich kriegen will in seinem Grimme, dann steig auf einen Baum beizeiten, sonst hast du Unannehmlichkeiten..." "Wer glaubt, Deutschland hätte einen wohl organisierten und funktionierenden Katastrophenschutz, der glaubt auch, das Christkind ist der Sohn vom Weihnachtsmann und dem Osterhasen" | ||||
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