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Tragkraftspitzenanhänger
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RubrikSonstiges zurück
ThemaErsatzbeschafftes LF an Nachbarkommune65 Beiträge
AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg361873
Datum21.09.2006 12:24      MSG-Nr: [ 361873 ]12243 x gelesen

Hallo Forum, hallo Heiko,

Geschrieben von Heiko Schardt
Zusammenfassung:
Große rote Autos dürfen nur bei Großen Feuerwehren stehen - alle anderen haben gefälligst mit TSA, TSF zufrieden zu sein!

Nicht unbedingt.

Siehe dein Beispiel: Wenn sich beide Abteilungen die Zugfunktion teilen, und es entsprechend im Brandschutzbedarfsplan vorgesehen ist, kann auch in dem kleinen Ortsteil ein Großfahrzeug stehen. Man muss das ganze nur Konsequent durchziehen.
Hier wird nur gegen die unnötige „Überrüstung“ einiger Feuerwehren gesprochen.

Gruß
Michael


Auch schlechter Ruf verpflichtet

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