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Thema | Ersatzbeschafftes LF an Nachbarkommune | 65 Beiträge | ||
Autor | Jens8 W.8, Heidelberg / Baden-Württemberg | 361735 | ||
Datum | 20.09.2006 14:09 MSG-Nr: [ 361735 ] | 12287 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael Weyrich Stimmt schon. Aber wenn fähiges Personal da ist, das die Reparaturen selbst durchführen kann (was bei älteren Fahrzeugen meist auch ohne Spezialausrüstung möglich ist), kann man auch da was machen. Gerade bei Teilen der Druckluftanlage geht es oft günstiger als es auf den ersten Blick aussieht. ... wenn ! - aber oft bleibt es dann doch an der Kommune hängen ... Geschrieben von Michael Weyrich Fahrzeuge auf LKW-Fahrgestell wie TLF8/18 (auch als Allrad) oder auch LF16 deutlich billiger zu haben. Wobei man ja bei Beschaffung eines LF16 dann auch gleich das TSF abschaffen kann. Sollte nur ein Bsp. sein, hab sowas wie ein TLF 8/18 o.ä. da mit gerechnet ... Aber wie gesagt: wenn wegen Abgelegenheit, schlechter Wasserversorgung etc. nötig muß das die Gemeinde kaufen, tut sie das nicht dürfte auch kein akuter Bedarf da sein bzw. wasserführende Fz. in der Nähe ausreichen. Ist doch ein taktisch leichter Unterschied zwischen TLF 8/XY und einem LF 16 - das vorhandene TSF wird natürlich mitnichten ersetzt, geht ja garnicht: dieses TSF wurde i.d.R. gefördert und kann nicht einfach verkauft werden weil dann Zuschüsse zurückgezahlt werden müssten, zukünftige Förderungen fraglich werden und was macht man wenn der Verein plötzlich das Auto ( LF 16 )verkaufen will - es gehört ja ihm ?? - dann steht die Kommune ohne Fz. da und Förderung vom Land ist nach so einer Aktion auch nicht mehr zu erwarten ... | ||||
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