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Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaSchäden am eigenen PKW auf dem Weg zum Gerätehaus /bei Alarm24 Beiträge
AutorSven8 T.8, Monheim / NRW361627
Datum19.09.2006 21:24      MSG-Nr: [ 361627 ]8433 x gelesen

Hi!

Geschrieben von Nikolai DippelDurch den Feuerwehrdienst darf dir laut HBKG, z.b. für Hessen kein Schaden entstehen.

Das ist falsch. Steht leider so nicht im Gesetz. Dieser Satz wird zwar gerne zitiert, gilt aber nur hinsichtlich des Arbeitsverhältnisses, § 11 Absatz 1 Satz 3 HBKG.

Bezüglich Sachschäden ist die Regelung im HBKG in § 11 Absatz 7.

Gruß
Sven



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