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Hessische Landesfeuerwehrschule
RubrikSonstiges zurück
ThemaErsatzbeschafftes LF an Nachbarkommune65 Beiträge
AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen361615
Datum19.09.2006 18:33      MSG-Nr: [ 361615 ]12322 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Jens WennemannHat ja auch einen schalen Beigeschmack wenn es in Kommune A heißt unser Fahrzeug ist technisch veraltet und reparaturanfällig sprich muß ersatzbeschafft werden und dann 10 km weiter plötzlich noch jahrelang seinen dienst tun kann ... weiß da jemand Bescheid wie das geregelt ist ??

Als Beispiel: www.ff-hering.de


... da dort beinahe unser altes LF 16 gelandet wäre nur mal bespielhalber und als Beispiel für übliche Durchlaufzeiten eines Beschaffungsvorganges:

LF 16 Bj. 79 - Planlaufzeit bis 2004 (25 Jahre) - Antrag auf Ersatzbeschaffung als LF 16/12 in 2005 im Jahr 1999 an das Land (damaliges Verfahren - ca. 5 Jahre im Voraus) - Bescheid in 2000 dass 2006 hierfür Landesmittel gewährt werden und spätestens dann beschafft sein muss (!) - 2003 Angebot des Landes statt dessen ein LF 10/6-KatS zu übernehmen - Beschaffung in 2004 - Veräußerung des LF 16 in 2004 (das Fahrzeug war da durchaus noch einsatzbereit und hält bei einer Feuerwehr mit weniger als 200 Einsätzen mit Sicherheit auch noch ein paar Jahre - das hätte man aber 5 Jahre vorher mit Sicherheit wissen müssen) ...

... das Seeheimer LF 16 dürfte ein ähnliche Historie haben (auch dort nun LF 10/6-KatS). In Hering ersetzte es ein dort vorher vorhandenes LF 16 (ex HLFS Hessen) Baujahr 1969.

... übrigens ist in Hessen bei durch das Land geförderten Beschaffungen ein Verwendungsnachweis (Veräußerung außerhalb offentl. Feuerwehren in Hessen) für das Altfahrzeug zu liefern - ich gehe also mal davon aus, dass diese Weiterverwendung (ggf. zur Kompensation eines plötzlichen Ausfalls des dortigen Alt-Fzg. wg. unwirtschaftlicher Reperatur) vom HMdI toleriert wurde.

Gruss
Gerhard



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