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RubrikSonstiges zurück
ThemaErsatzbeschafftes LF an Nachbarkommune65 Beiträge
AutorJens8 W.8, Heidelberg / Baden-Württemberg361596
Datum19.09.2006 16:05      MSG-Nr: [ 361596 ]12245 x gelesen

... das würde auch Sinn machen da ab gewissen Verkaufssummen ( sprich noch gutes Fahrzeug ) kräftig zuzulangen als Bundesland und zurückzufordern, denn dann könnte die verkaufende Kommune nicht den Verkaufspreis voll gegenrechnen beim neuen Kfz. und würde sich bei einem Fz. das noch gut in Schuß ist ( und entsprechend viel Geld bringen könnte beim Verkauf und damit viel Rückzahlung ) dreimal überlegen ob der Austausch nun wirklich schon so nötig ist oder evt. noch etwas warten kann ... - mir kommt es vor als würde da ganz schön viel verschwendet bzw. vorhandenes nicht sinnvoll ausgenutzt nur um optische Verbesserungen zu erzielen im Fuhrpark ...



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