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RubrikSonstiges zurück
ThemaErsatzbeschafftes LF an Nachbarkommune65 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW361561
Datum19.09.2006 14:49      MSG-Nr: [ 361561 ]12359 x gelesen

Geschrieben von Jens Wennemannhab jetzt schon mehrfach mitbekommen, dass nach 25 Jahren ersatzbeschaffte und damit offiziell ausgemusterte Fahrzeuge einfach an Nachbarkommunen verkauft werden - ist das denn zulässig ??

wer soll diesen Handel unterbinden?

Geschrieben von Jens Wennemannmeines Wissens durften ersatzbeschaffte Fw-Fahrzeuge zumindest in dem Bundesland des seitherigen Standortes nicht mehr im Fw-Dienst bleiben.

das kann ein Bundesland allenfalls über Zuschußregeln versuchen zu regeln, aber selbst da ist das zunächst mal nur ein Kauf-/ oder Überlassungsvertrag zwischen zwei Kommunen.

Viel "besser" ist doch, wenn eine Kommune das gleiche Fahrzeug 3 - n mal ersetzt... (Heute sollte es in den größeren Gemeinden Brandschutzbedarfspläne geben, die eben genau den wirklichen Bedarf ausweisen, der muß dann auch zur Verfügung stehen - oder man muß den Plan ändern...)


Geschrieben von Jens WennemannHat ja auch einen schalen Beigeschmack wenn es in Kommune A heißt unser Fahrzeug ist technisch veraltet und reparaturanfällig sprich muß ersatzbeschafft werden und dann 10 km weiter plötzlich noch jahrelang seinen dienst tun kann ... weiß da jemand Bescheid wie das geregelt ist ??

Kommt drauf an, was Kommune A bzw. B wirklich benötigen. Ggf. braucht B einfach nur ein preiswertes Fahrzeug für ein paar Jahre...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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