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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Genehmigung Ehrenamtliche Tätigkeit durch Arbeitgeber | 19 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 361118 | ||
Datum | 16.09.2006 14:42 MSG-Nr: [ 361118 ] | 7489 x gelesen | ||
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Wenn ein Arbeitgeber derartiges verlangt und der Arbeitnehmer aktiv in einer Wehr tätig ist, kann es m. E. nur schief gehen. Da dürfte beim ersten einsatzbegründeten Fernbleiben eine Abmahnung oder gar die Kündigung zu erwarten sein. Da es arbeitsverträglich festgeschrieben ist, dürfte auch das Arbeitsgericht hier nicht helfen können. Der Arbeitgeber hat wohl negative Erfahrungen mit dem Ehrenamt gemacht. Trotz allem wünsche ich ihm nicht, dass es bei ihm brennt und er dann auf ehrenamtliche Hilfe angewiesen ist. Gruß Jürgen Suche Orden- und Auszeichnungen sowie Uniformen der Feuerwehr vor 1945 | ||||
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