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RubrikRettungsdienst zurück
ThemaFähigkeiten mit SanC26 Beiträge
AutorSven8 W.8, Kerpen/Buir / NRW361035
Datum15.09.2006 20:54      MSG-Nr: [ 361035 ]10120 x gelesen

Geschrieben von Florian BeschGeschrieben von Stefan Brüning
DAS widerum ist auch untertrieben.

etwas schon aber ein sehr geeignetes Mittel um den Rechtscharakter zu verdeutlichen...

Geschrieben von Stefan Brüning
Dadurch kann es sein, dass sie z.B. in Entscheidungen einer StA oder eines Gerichtes Bedeutung finden.


kann, muss aber nicht

Unter Umständen könnte es sogar heissen "sie konnten dies und das, warum haben Sie das nicht gemacht?"

es ist ein sehr schmaler Grat, der auch viele Nachteile bietet





ich weiß ja nicht, warum ihr über dieses thema noch diskutiert. ganz einfach: NEIN, ein SAN C darf weder intubieren noch irgendwelche nadeln in fremde körper schieben. das sind dann meist die kandidaten die in ihrem privat PKW eine bessere ausstattung mitführen wie ein RTW........vorsicht vor solchen leuten und deren behauptungen.


grüße
sven



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