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Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
RubrikRettungsdienst zurück
ThemaFähigkeiten mit SanC26 Beiträge
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar361017
Datum15.09.2006 17:21      MSG-Nr: [ 361017 ]10331 x gelesen

Geschrieben von Christof StroblSo auch nicht ganz richtig!
was ist daran nicht richtig?

Die NOKO ist nur eine Empfehlung und genau so relevant wie die Empfehlung "trinkt mehr Milch"


Geschrieben von Christof Strobl:
Siehe Berichtsheft - RS - .....hat bei x Intubationen assistiert......
Siehe Berichtsheft - RA - .....hat x Intubationen unter Aufsicht durchgeführt......


stand in meinem Berichtsheft nicht drin

unter Umständen reicht es mal was darüber gelesen zu haben...



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